Rechtsprechung
   VG Berlin, 07.05.2009 - 7 A 95.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18602
VG Berlin, 07.05.2009 - 7 A 95.07 (https://dejure.org/2009,18602)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.05.2009 - 7 A 95.07 (https://dejure.org/2009,18602)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 7 A 95.07 (https://dejure.org/2009,18602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Regierungsoberinspektorin auf einen Auslandszuschlag ; Gewährung eines Auslandszuschlags für Ledige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gleichgeschlechtliche Lebenspartner: VG Berlin treibt Gleichstellung voran

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Beihilfe und Hinterbliebenenversorgung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2009 - 7 A 95.07
    Auch aus der Richtlinie 2000/78/EG ergebe sich kein Anspruch der Klägerin, dies sei durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Mai 2008 (2 BvR 1830/06) bestätigt worden.

    Auch aus der Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 06. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - ZBR 2008, 379), auf die sich die Beklagte beruft, ergibt sich nichts anderes.

  • VG Stuttgart, 05.02.2009 - 4 K 1604/08

    Familienzuschlag für Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2009 - 7 A 95.07
    Liegt ein Verstoß gegen dieses Verbot vor, so kann der betroffene Diskriminierte die gleiche Behandlung wie die Vergleichsgruppe verlangen, ebenso wie es bei Art. 141 EG hinsichtlich des gemeinschaftsrechtlichen Gebots der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen der Fall ist (vgl. Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 141 EGV, Rdnr. 72; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2008 - 6 A 2261.05 - juris; VG Stuttgart, Urteil vom 05. Februar 2009 - 4 K 1604/08 -, ebenfalls juris).
  • EuGH, 14.12.2007 - C-267/07

    Kommission / Slowenien

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2009 - 7 A 95.07
    Sie bezieht sich insbesondere auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Maruko vom 01. April 2008 (C-267/07).
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft

    Der Senat brauchte daher auch nicht zu entscheiden, ob die Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht Personen gleichen Geschlechts in eine Situation versetzt, die in Bezug auf den Auslandszuschlag der Situation von Ehegatten vergleichbar ist (zu dieser Anforderung vgl. EuGH 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 72 f., Slg. 2008, I-1757), oder ob dies wegen der nach wie vor bestehenden Unterschiede in der rechtlichen Ausgestaltung beider Familienstände zu verneinen ist (so für den Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG BVerwG 15. November 2007 - 2 C 33.06 - mwN, NJW 2008, 868; mit Beschluss vom 26. Mai 2009 - 2 B 80.08 - hat das BVerwG gleichwohl die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG mit dem Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung vereinbar ist; das VG Berlin 7. Mai 2009 - 7 A 95.07 - hat eine Diskriminierung eingetragener Lebenspartner hinsichtlich des Auslandszuschlags bejaht; ebenso für die Hinterbliebenenversorgung BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3), und welche Bedeutung Art. 6 Abs. 1 GG in diesem Zusammenhang zukäme.
  • VG Schleswig, 13.07.2007 - 7 B 30/07

    Jagdrecht; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Dem stehen auch nicht die eidesstattlichen Versicherungen des Herrn ..., des Herrn ... und der Frau ... entgegen, die im Klageverfahren 7 A 95/07 zur Gerichtsakte gereicht worden sind.

    Im Übrigen bestärkt auch der Umstand, dass die drei die Protokollberichtigung unterzeichnenden Personen im nachhinein noch unter dem 10.06.2007 Beschlüsse, die der Vorstand der Jagdgenossenschaft bereits in den Jahren 2005 bzw. 2006 gefasst haben soll, schriftlich gegenüber der unteren Jagdaufsichtsbehörde bestätigt haben (vgl. Bl. 172 Beiakte A), ohne dass insoweit zuvor offenbar eine ordnungsgemäße Dokumentation der - teilweise sehr weitreichenden - Beschlüsse (z.B. wird nachträglich ein Ausschluss des stellv. Jagvorstehers ... von einer Beschlussfassung des Vorstandes wegen Befangenheit schriftlich bestätigt) nach Maßgabe des § 6 Abs. 5 der Satzung erfolgt ist, die Zweifel des Gericht an dem Inhalt der Protokollberichtigung, die keine Schreibfehler oder ähnliche Fehler zum Gegenstand hat, sondern den Inhalt des ursprünglichen Protokolls vom 02.02.2005 um wesentliche inhaltliche Aussagen ergänzt bzw. erweitert, die für den Ausgang der laufenden Gerichtsverfahren 7 A 161/06 und 7 A 95/07 von maßgeblicher Bedeutung sein könnten.

    Im Gegenteil, die Aktenlage bzw. die im vorliegenden Verfahren, wie auch in den Verfahren 7 A 95/07 und 7 A 161/06 abgegebenen Erklärungen weisen Ungereimtheiten auf, die in keiner Weise geeignet sind, eine ordnungsgemäße Vorstandswahl auf der Genossenschaftsversammlung am 02.02.2005 im Nachhinein zu dokumentieren.

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2008 - 1 MB 25/07

    Beteiligung aller Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung eines

    b) Es mag sein, dass der stellvertretende Jagdvorsteher wegen des "historischen" Zusammenhangs der Entscheidung über die Vollmachtserteilung zu einem Streit, bei dem er "flächenbetroffen" ist, gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung als ausgeschlossen angesehen worden ist (vgl. Anlage K 10, S. 2, im Verfahren 7 A 95/07), doch ist ein solcher Ausschluss hier rechtlich unbegründet.
  • VG Berlin, 22.09.2009 - 26 A 53.06

    Aufwandsentschädigung bei Verwendung im Ausland

    Der Auslandszuschlag steht aber auch Lebenspartnern zu, weil die in § 55 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 5 BBesG vorgesehene Beschränkung auf verheiratete Beamte ebenfalls gegen die Richtlinie 2000/78/EG verstößt (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 16. Juni 2009 - VG 26 A 108.06 -, S. 4f. des Entscheidungsabdrucks; VG Berlin, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 95.07 -, zitiert nach juris dort Rn 20ff. m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht